Kursplatzordnung

 

Wir bitten unsere Mitglieder und Gäste, im Sinne einer guten Zusammenarbeit sowie eines rücksichtsvollen Miteinanders, diese einzuhalten.

 

1 Mit Beitritt zum Verein oder Betreten des Trainingsgeländes verpflichtet sich jeder zur Einhaltung der Kursplatzordnung.
2 Mitglieder, Kursteilnehmer und Besucher haben den Anweisungen des Vorstandes bzw. der Ausbilder Folge zu leisten. Kursteilnehmer sind NICHT verpflichtet, an allen Übungsteilen eines Ausbildungsprogramms teilzunehmen. Werden Übungen ausgesetzt, so ist in dieser Zeit der Hund so zu verwahren, dass kein Hundeführer/keine Hundeführerin oder Hund im Training gestört wird.
3 Es wir ersucht, sich Kursplatzbenützern und Anrainern gegenüber mit gebührender Achtung, höflich und rücksichtsvoll zu verhalten. Geringschätzige oder beleidigende Aussagen sind zu unterlassen. Streitigkeiten sind außerhalb des Vereinslebens zu klären. Bei den guten Sitten widersprechendem/ungehörigem oder aggressivem Benehmen einer sich am Trainingsgelände aufhaltenden Person ist der Vorstand bzw. der betroffene Ausbilder berechtigt, den Betreffenden des Kursplatzes zu verweisen und z.B. vom weiteren Training auszuschließen.
4 Im Bereich des Ausbildungsgeländes sind alle Hunde ohne Ausnahme an der Leine zu führen. Hunde müssen von Personen geführt werden, die körperlich und geistig in der Lage sind, den Hund zu kontrollieren. Der Hundeführer nimmt Rücksicht auf andere Menschen und Tiere.
5 Jede unnötige Lärmerregung ist zu unterbinden.
6 Hunde, die sich am Trainingsgelände aufhalten, müssen versichert und entsprechend geimpft sein.
7 Hitzige Hündinnen dürfen nur in Absprache mit den Ausbildern auf den Platz gebracht werden (auch außerhalb der Kurszeiten).
8 Kranke oder mit einer ansteckenden Krankheit behaftete Hunde sind vom Besuch des Kursplatzes und des Trainings ausgeschlossen. Bei einer(m) plötzlich auftretenden Erkrankung/Leiden oder bei Verletzung des Hundes ist der Ausbilder berechtigt, die Trainingseinheit zu beenden.
9 Raufer oder bissige Hunde sind grundsätzlich ohne spezielle Aufforderung des Vereines, vom Besitzer mit einem gut sitzenden Maulkorb zu versehen.
10 Hundekot und Abfall sind am gesamten Gelände (Parkplatz, Trainingsgelände, Spazierweg) vom Hundeführer unaufgefordert selbst zu entsorgen!
11 Vom Hund gegrabene Löcher sind vom Hundehalter unaufgefordert zuzuschütten. Vom Hund verursachte Schäden am Zaun sind umgehend selbst zu reparieren und zu melden.
12 Es ist nicht gestattet Hunde ohne Rücksprache mit dem Vorstand/Trainer auf dem Kursplatz spielen oder frei umherlaufen zu lassen. Insbesondere ist auf trainierende Hunde immer Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung des Geländes ist ausschließlich Mitgliedern und berechtigten Personen gestattet.
13 Das Benützen der Trainingsgeräte ist grundsätzlich nur unter Aufsicht eines Ausbilders erlaubt.
14 Der Hundehalter/-führer haftet grundsätzlich für ALLE Schäden die durch ihn oder seinen Hund verursacht wurden. Der Verein ist im Schadensfall schad- und klaglos zu halten. Schadensfälle sind zwischen Schädiger und Beschädigtem direkt abzuwickeln. Der Verein übernimmt für Schäden KEINE HAFTUNG.
15 Die Kurszeiten sind generell einzuhalten.
16 Der Mitgliedsbeitrag ist bei der Anmeldung zu bezahlen. Ein einmaliges Schnuppertraining ist nach vorhergegangener Absprache mit dem Ausbilder möglich.
17 Eingezahlte Mitgliedsbeiträge werden nicht rückerstattet.
18 Der Mitgliedsbeitrag muss gemäß den Statuten bis spätestens 31.1. des Jahres einbezahlt werden.
19 Austritte müssen gemäß den Statuten bis spätestens 31.10. des laufenden Jahres schriftlich der Geschäftsstelle mitgeteilt werden. Austritte, die nach dem 31.10. übermittelt werden, gelten nicht als Austritt im laufenden Jahr, sondern als Austritt im Folgejahr und verpflichten zur Zahlung des Mitgliedsbeitrages für das Folgejahr.
20 Das Vereinsheim ist zur Erholung der Mitglieder vorgesehen. Die Nutzung sollte unter Schonung der Substanz geschehen. Jeder nimmt bedacht auf die Sauberkeit der Anlage.
21 Aus hygienischen Gründen ist die Mitnahme von Hunden in das Vereinsheim verboten.
22 Um Reinhaltung des Kursplatzes und der Toiletteanlagen wird im eigenen Interesse gebeten. Bitte keine Hundespielsachen oder sonstiges auf der Wiese liegen lassen.
23 Für persönliche Sachwerte der Mitglieder/Besucher wird KEINE Haftung übernommen. Das Benützen der Garderobe, diverser Ablagen geschieht auf eigene Gefahr. Für Schäden an geparkten Fahrzeugen übernimmt der Verein keine Haftung.
24 Das Benutzen des Parkplatzes und die Nutzung des Geländes erfolgt auf eigene Gefahr. Es wird auf eine mögliche Verletzungsgefahr durch Bodenunebenheiten, Löcher, freilaufende Hunde etc hingewiesen. Im Winter erfolgt kein Winter- und Streudienst!!
25 Eltern haften für Ihre Kinder. Kinder dürfen sich aus Sicherheitsgründen nur unter Aufsicht eines Erwachsenen am Kursplatz aufhalten. Kinder sind anzuweisen, sich den Hunden (insbesondere den bei den Anhängevorrichtungen, in den Zwingern oder Boxen verwahrten, trainierenden oder spielenden Hunden) nicht zu nähern. Der Hundeplatz ist KEIN Kinderspielplatz. Kinder sind zur eigenen Sicherheit anzuweisen, den Anordnungen der Ausbilder Folge zu leisten. Die Trainingsgeräte dürfen nicht zum Spielen benutzt werden.
26 Die umliegenden Felder und Wiesen dienen der Lebensmittelgewinnung und sind daher keine Spiel- oder Auslaufplätze für Hunde.
27 Im Wald ist auf die Sicherheit des Wildes zu achten (Leine!)
28 Die Hunde sind dem Tierschutzgesetz entsprechend zu behandeln. Jede unnötige Härte ist untersagt.
29 Allfällige Beschwerden und Anregungen sind an den Vorstand zu richten.
30 Änderung der Trainingszeiten vorbehalten.

 

Als Mitglied bzw. Kursteilnehmer in unserer Hundeschule sollten Sie ein Vorbild für andere Hundebesitzer sein.

 

Danke Ihr ÖGV Graz-Umgebung TEAM